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Ausnahmegenehmigung Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Erteilung

Zuständig

Amt 30

Kontakt

Abt. Allg. Ordnung/Gewerbe

Leistungsbeschreibung

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Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben, dass während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen sind und dass beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen sind.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten des Antragstellers/Antragstellerin.

Eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist möglich,

Eine Befreiung von der Helmtragepflicht ist möglich,

An wen muss ich mich wenden?

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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt

Welche Fristen muss ich beachten?

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Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und befristet für ein Jahr erteilt - es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass die Befreiung unbefristet erteilt werden muss, da sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird.

Rechtsgrundlage

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche oder fachärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.

Welche Gebühren fallen an?

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Die Entscheidung ergeht für Schwerbehinderte kostenfrei.