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Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen

Zuständig

Fachdienst Straßenverkehr

Kontakt

Team Zulassung
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Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

Ansprechpunkt

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Örtlich zuständige Zulassungsbehörde

Erforderliche Unterlagen

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Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

Hinweise (Besonderheiten)

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Kosten

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Rechtsgrundlage(n)

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Fachliche Freigabe

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Fachlich freigegeben am: 25.04.2024
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Voraussetzungen

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Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

Bearbeitungsdauer

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Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Rechtsbehelf

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Widerspruch

Urheber

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Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal