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Kfz-Zulassung bei Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirkes

Zuständig

Fachdienst Straßenverkehr

Kontakt

Team Zulassung
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Wenn Sie ein Fahrzeug im Zulassungsbezirk Ihres Wohnortes oder Ihrer Betriebsstätte auf eine neue Halterin/einen neuen Halter anmelden möchten, müssen Sie bei der zuständigen Stelle Ihres Zulassungsbezirkes eine Umschreibung beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

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bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

bei Firmen zusätzlich:

bei Vereinen zusätzlich:

bei minderjährigen Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughaltern zusätzlich:

für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

Verfahrensablauf

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Die Beantragung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

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Seit 01. Oktober 2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung II. Diese sind in der Europäischen Union (EU) einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch die Fahrzeughalterin/den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die zuständige Stelle neue Fahrzeugunterlagen ausstellt.

Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

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Formulare

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