Dienstleistungen A-Z


Fahrerlaubnis: Eintragung - von Punkten in das Fahreignungsregister

Zuständig

Fachdienst Straßenverkehr

Kontakt

Team Fahrerlaubnis

Leistungsbeschreibung

Text überspringen

Ab dem 01.05.2014 gelten folgende Regelungen für die Eintragung von Punkten:

Punkte nach der bis zum 30.04.2014 gültigen Regelung werden wie folgt umgerechnet:

Zum Schutz vor Gefahren, die von wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßenden Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern bzw. Halterinnen und Haltern ausgehen, hat die zuständige Stelle entsprechende Maßnahmen nach dem Punktsystem zu ergreifen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Text überspringen
Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis auf Grund des Punktestands im Fahreignungsregister darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden. Die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins. Zum Nachweis, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder hergestellt ist, wird in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung angeordnet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Text überspringen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Text überspringen

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.