Dienstleistungen A-Z


Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Ausfuhrkennzeichen

Zuständig

Fachdienst Straßenverkehr

Kontakt

Team Zulassung
Text überspringen

Wenn ein bisher nicht zugelassenes oder ein bisher in der Bundesrepublik zugelassenes, eventuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug mit eigener Kraft ins Ausland ausgeführt werden soll, wird dazu ein Ausfuhrkennzeichen benötigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Text überspringen

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich:
bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen zusätzlich:

Rechtsgrundlage

Text überspringen

Welche Gebühren fallen an?

Text überspringen

Die Grundgebühr beträgt: 33,90 €
  

Anträge / Formulare

Text überspringen

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, kann es vorab bei der zuständigen Stelle besorgt und zu Hause ausgefüllt werden. Je nach Angebot der zuständigen Stelle kann der Antrag auch als Online-Dienst über das Internet gestellt werden.