Dienstleistungen A-Z


Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Rotes Versicherungszeichen

Zuständig

Fachdienst Straßenverkehr

Leistungsbeschreibung

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Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händlerinnen und Händler (z. B. Kfz-Herstellerfirmen sowie Teileherstellerfirmen oder Werkstätten) bestimmt. Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06". Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden. Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

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Die Gebühren betragen:

für die erstmalige Zuteilung (befristet für 1 Jahr): 94,00 Euro.
für die unbefristete Verlängerung: 176,00 Euro.

 

Rechtsgrundlage

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Formulare

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei juristischen Personen zusätzlich:
  • Auszug aus dem Handelsregister und Personalausweis der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers bzw. der Prokuristin/des Prokuristen