Dienstleistungen A-Z


Angebote der Jugendarbeit

Zuständig

Amt 40

Kontakt

Stadtjugendpflege

Leistungsbeschreibung

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Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 des Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (KJHG) wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.

Die Jugendarbeit soll jungen Menschen ihre Mitverantwortung in der Gesellschaft verdeutlichen, sie zu mehr Selbstbestimmung befähigen und ihnen soziales Engagement näher bringen. Sie stärkt die Fähigkeit der jungen Menschen zu eigenverantwortlichem Handeln, indem sie an ihren Interessen anknüpft und sie mitbestimmen lässt.

Bei der zuständigen Stelle erhalten Sie Anregungen und Hilfe

An wen muss ich mich wenden?

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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Weitere Informationen zu zuständigen Stellen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

Rechtsgrundlage

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.

Formulare, die Sie bei dem örtlich zuständigen Jugendamt erhalten können, sind:

Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen keine Gebühren an.

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie