Dienstleistungen A-Z


Wählbarkeitsbescheinigung

Zuständig

Amt 15

Kontakt

Bürgerbüro - Team C -

Leistungsbeschreibung

Text überspringen

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für das "passive Wahlrecht" erfüllen (d. h., dass sie wählbar sind und keine Ausschlussgründe vorliegen).

Eine Bescheinigung über die Wählbarkeit stellt die zuständige Stelle aus.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Text überspringen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Text überspringen

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Text überspringen

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Online-Dienste

Text überspringen

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.