Dienstleistungen A-Z


Kirchenaustritt Erklärung

Zuständig

Amt 15

Kontakt

Bürgerbüro - Team A -

Leistungsbeschreibung

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Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

An wen muss ich mich wenden?

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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

Rechtsgrundlage

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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