Dienstleistungen A-Z


Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

Zuständig

Amt 15

Kontakt

Bürgerbüro - Team C -

Leistungsbeschreibung

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Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für:

Daneben kann der Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet widersprochen werden.

An wen muss ich mich wenden?

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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Der Widerspruch gilt nur für die eine zuständige Stelle, bei welcher dieser eingelegt wurde.

Online-Dienst

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Sie können eine Übermittlungssperre hier online bei der Stadt Peine beantragen.

Rechtsgrundlage

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Welche Fristen muss ich beachten?

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Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Welche Gebühren fallen an?

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Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport