Dienstleistungen A-Z


Ladenöffnungszeiten

Zuständig

Amt 30

Kontakt

Abt. Allg. Ordnung/Gewerbe

Leistungsbeschreibung

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In Niedersachsen dürfen Verkaufsstellen von Montag 0.00 Uhr bis Samstag 24.00 Uhr. geöffnet sein.

An Sonn- und Feiertagen gilt ein grundsätzliches Öffnungs- und Verkaufsverbot. Im Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) sind Ausnahmen von diesem Verbot abschließend geregelt und zwar für:

Für die Ausnahmen gelten unterschiedliche Zeit- und Warenkorbsbeschränkungen.
 
Die in Niedersachsen geltenden Vorschriften finden keine Anwendung

An wen muss ich mich wenden?

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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften hinsichtlich der Öffnungs- und Verkaufszeiten sowiedes Verkauf der zulässigen Warenkörbe verantwortlich ist.

Zudem ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt für die Überprüfung der Einhaltung des Arbeitsschutz zuständig.

Rechtsgrundlage

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Was sollte ich noch wissen?

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Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Suchbegriff "Verkaufsoffene Sonntage".

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung