Dienstleistungen A-Z


Veranstaltung: Anzeige

Zuständig

Amt 30

Kontakt

Abt. Allg. Ordnung/Gewerbe

Leistungsbeschreibung

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Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

Rechtsgrundlage

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Sondernutzungssatzung

Was sollte ich noch wissen?

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Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

Welche Gebühren fallen an?

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Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.