Dienstleistungen A-Z


Zoo: Genehmigung

Zuständig

Für Ihren Wohnort wurde leider keine zuständige Stelle eingetragen.
Text überspringen

Zoos sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraumes von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden.

Nicht als Zoo gelten:

Die Errichtung, Erweiterung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Zoos bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde. Die Genehmigung wird für bestimmte Anlagen und bestimmte Betreiber erteilt und legt für den Tierbestand jeder einzelnen Art eine Höchstzahl fest.  

An wen muss ich mich wenden?

Text überspringen

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlage

Text überspringen

Was sollte ich noch wissen?

Text überspringen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Text überspringen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Text überspringen

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.