Dienstleistungen A-Z


Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung

Leistungsbeschreibung

Text überspringen

Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.

An wen muss ich mich wenden?

Text überspringen

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Rechtsgrundlage

Text überspringen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Text überspringen

Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.