Dienstleistungen A-Z


Anzeige eines Sterbefalls

Zuständig

Amt 15

Kontakt

Bürgerbüro - Team A -

Leistungsbeschreibung

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Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden.

Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, sonstige Einrichtung):

Die Person,  

und

ist verpflichtet den Sterbefall mündlich oder schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann auch durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen

Sterbefällen in einer Einrichtung:

Welche Fristen muss ich beachten?

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Ein Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Rechtsgrundlage

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Leistungsbeschreibung speziell für die Stadt Peine

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Zur Beurkundung eines Sterbefalls sind die

vorzulegen.

War der Verstorbene nicht in Peine gemeldet, muss ausserdem der noch gültige Personalausweis oder eine Meldebescheinigung  vorgelegt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Verfahrensablauf

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und

Zuständige Stelle

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Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist.

Voraussetzungen

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verpflichtet, den Sterbefall mündlich anzuzeigen. Die Person kann auch ein Bestattungsunternehmen damit betrauen.

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport