Dienstleistungen A-Z


Sterbeurkunde beantragen

Zuständig

Amt 15

Kontakt

Bürgerbüro - Team A -

Leistungsbeschreibung

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Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Rechtsgrundlage

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Leistungsbeschreibung speziell für die Stadt Peine

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Zur Beurkundung eines Sterbefalls sind die

vorzulegen.

War der Verstorbene nicht in Peine gemeldet, muss ausserdem der noch gültige Personalausweis oder eine Meldebescheinigung  vorgelegt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

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- Identitätsnachweis (Kopie)

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Verfahrensablauf

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Zuständige Stelle

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Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

Voraussetzungen

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Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

Rechtsbehelf

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Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

Gebühren

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