Dienstleistungen A-Z


Hundehaltung Anmeldung

Zuständig

Amt 15

Kontakt

Bürgerbüro - Team C -

Leistungsbeschreibung

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Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

An wen muss ich mich wenden?

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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

Rechtsgrundlage

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport