Dienstleistungen A-Z


Hundesteuer Festsetzung

Zuständig

Amt 15

Kontakt

Bürgerbüro - Team C -

Leistungsbeschreibung

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Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Rechtsgrundlage

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Was sollte ich noch wissen?

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Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

Leistungsbeschreibung speziell für die Stadt Peine

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Alle Informationen sowie Formulare für die Stadt Peine finden Sie hier auf unserer "Lebenslagen-Seite".

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.