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Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

Zuständig

Amt 15

Kontakt

Bürgerbüro - Team C -

Leistungsbeschreibung

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Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

An wen muss ich mich wenden?

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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

Rechtsgrundlage

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Leistungsbeschreibung speziell für die Stadt Peine

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Wir heißen Sie als Neubürgerin und Neubürger in Peine herzlich willkommen und hoffen, dass Sie sich schnell bei uns wohlfühlen.

Bitte beachten Sie, dass Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, Ihrer Meldepflicht nach Bezug der neuen Wohnung innerhalb einer Woche nachzukommen.
Wenn Sie von ausserhalb nach Peine zuziehen und ihre bisherige Wohnung in einer anderen Stadt oder Gemeinde aufgeben, können Sie sich anmelden, ohne sich bei Ihrem ehemaligen Wohnort abzumelden.

Bei einer Anmeldung ist das persönliche Erscheinen der anzumeldenden Person/en grundsätzlich notwendig.
 

Mitzubringende Unterlagen:
Gebühren:
Über Fragen im Zusammenhang mit der Festsetzung von Haupt- und Nebenwohnungen beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.

Formulare/Antragsunterlagen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Formulare

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