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Abfall Entsorgung

Zuständig

Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe

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Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen.

An wen muss ich mich wenden?

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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.

Rechtsgrundlage

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Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.