Dienstleistungen A-Z


Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

Zuständig

Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe

Kontakt

Kundenzentrum
Text überspringen

Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Text überspringen

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Rechtsgrundlage

Text überspringen

Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle

Welche Unterlagen werden benötigt?

Text überspringen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Text überspringen

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Text überspringen

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz