Dienstleistungen A-Z


Erteilung einer Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen

Zuständig

Amt 30

Kontakt

Abt. Allg. Ordnung/Gewerbe

Leistungsbeschreibung

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Sie können als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eine Ausnahme der Sonn- oder Feiertagsarbeit beantragen:

Eine Ausnahme können Sie ebenfalls beantragen, wenn eine Unterbrechung oder Aufschub von Arbeiten:  

Rechtsgrundlage

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§ 13 Absatz 1 Nr. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__13.html

§ 13 Absatz 2 (ArbZG)

https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__13.html

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Stellungnahme des Betriebsrats (wenn Betriebsrat vorhanden)

Verfahrensablauf

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Eine Ausnahme für die Sonn- und Feiertagsarbeit können Sie schriftlich oder online beantragen.

Wenn Sie die Ausnahme für die Sonn- und Feiertagsarbeit schriftlich beantragen wollen:

Wenn Sie die Ausnahme für die Sonn- und Feiertagsarbeit online beantragen möchten, sind die folgenden Schritte durchzuführen:

Voraussetzungen

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Sie können den Antrag auf Bewilligung der Sonn- und Feiertagsarbeit nur stellen, wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind.

Welche Gebühren fallen an?

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Da die Gebühren je nach Aufwand erhoben werden, erkundigen Sie sich bitte in der für Ihr Bundesland zuständigen Aufsichtsbehörde über anfallende Bearbeitungsgebühren. 

Die genauen Kosten werden im Nachgang der Bewilligung festgestellt.

Bearbeitungsdauer

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Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Auslastung.

Rechtsbehelf

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Was sollte ich noch wissen?

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Keine