Wer
muss dies der zuständigen Stelle anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge auf Erteilung bzw. Genehmigung können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Stelle gerichtet werden.