Dienstleistungen A-Z


Gewerblicher Viehhandel: Anzeige

Zuständig

Amt 30

Kontakt

Abt. Allg. Ordnung/Gewerbe

Leistungsbeschreibung

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Wer

muss dies der zuständigen Stelle anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Rechtsgrundlage

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Formulare

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formulare privat

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

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Anträge auf Erteilung bzw. Genehmigung können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Stelle gerichtet werden.