Dienstleistungen A-Z


Bürgersprechstunde

Zuständig

Bürgermeister

Leistungsbeschreibung

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Als Einwohner einer Gebietskörperschaft können Sie die Bürgersprechstunde Ihrer (Ober)bürgermeisterin oder Ihres (Ober)bürgermeisters bzw. Ihrer Ländrätin oder Ihres Landrates in Anspruch nehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen keine Gebühren an.