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Zulassungsbescheinigung Meldung - wegen Verlust

Zuständig

Fachdienst Straßenverkehr

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Team Zulassung

Leistungsbeschreibung

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Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung I oder II werden von der zuständigen Stelle Ersatzunterlagen ausgestellt. Bei Verdacht auf Diebstahl sollten Sie unbedingt die Polizei einschalten!

An wen muss ich mich wenden?

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Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Welche Gebühren fallen an?

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Zulassungsbescheinigung Teil I : 15,40 €
Zulassungsbescheinigung Teil II: 59,50 €  

Welche Fristen muss ich beachten?

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Die Ausstellung und Aushändigung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt nach Ablauf der Aufbietungsfrist, in der Regel ca. 6 Wochen nach Antragstellung.

Was sollte ich noch wissen?

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Bei Verlust bzw. Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II ist eine Bevollmächtigung nicht möglich. Die eingetragene Halterin/der eingetragene Halter muss persönlich bei der zuständigen Stelle vorsprechen, um die eidesstattliche Erklärung abzugeben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (oder alter Fahrzeugschein):

Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (oder alter Fahrzeugbrief):

Handelt es sich um einen Diebstahl, ist der Polizei eine Bescheinigung über die Anzeigenerstattung vorzulegen.  

Welche Gebühren fallen an?

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Die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung ist gebührenpflichtig.

Fachlich freigegeben durch

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AG Kommunenredaktion