Dienstleistungen A-Z


Tierische Nebenprodukte: Sammlung, Transport und Rückverfolgbarkeit - Registrierung

Zuständig

Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Leistungsbeschreibung

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Alle Unternehmer, die tierische Nebenprodukte oder deren Folgeprodukte transportieren wollen, unterliegen gemäß der VO (EG) Nr. 1069/2009 und der VO (EG) Nr. 142/2011 grundsätzlich der Registrierungspflicht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Der Unternehmer meldet der zuständige Stelle

Bitte informieren Sie sich bei der jeweils zuständigen Stelle über darüber hinaus geforderte Dokumente und Unterlagen. Diese können je nach Einzelfall unterschiedlich sein.

Welche Gebühren fallen an?

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Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.

Anträge / Formulare

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Sie können Ihrer Registrierungspflicht formlos nachkommen.