Dienstleistungen A-Z


Gaststättenbetrieb Zulassung vorzeitiger Betriebsbeginn

Zuständig

Abt. Allg. Ordnung/Gewerbe

Leistungsbeschreibung

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An wen muss ich mich wenden?

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Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Welche Fristen muss ich beachten?

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An der Einhaltung der Anzeigefrist von 4 Wochen vor Betriebsaufnahme besteht ein erhebliches Interesse. Wenn die Einhaltung dieser Frist für Sie jedoch nicht zumutbar ist, sind Sie aufgefordert, den erstmaligen Ausschank von Getränken oder die Abgabe von zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle frühestmöglich anzuzeigen.

Rechtsgrundlage

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Was sollte ich noch wissen?

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An der Einhaltung der 4-Wochen-Frist besteht ein erhebliches öffentliches Interesse. Die frühzeitige Kenntnis von einem beabsichtigten Gaststättengewerbe ist über die Gaststättenverwaltung hinaus auch für andere rechtliche Anliegen wie das Lebensmittelhygienerecht, das Baurecht etc. von Bedeutung. Eine frühere Zulassung kommt deswegen nur in besonders begründeten Ausnahmefällen in Betracht. Hierbei kann es sich z. B. um den Fall handeln, dass eine Betriebsübernahme eines Gaststättengewerbes unvorhergesehen infolge schwerer Erkrankung oder Tod der bisherigen Betreiberin/des bisherigen Betreibers erforderlich wird.

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.6.2 der Anlage zu §1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an.

Anträge / Formulare

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Verfahrensablauf

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Zuständige Stelle

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Die Gemeinde, in deren örtlichen Zuständigkeitsbereich der Betrieb aufgenommen werden soll.

Voraussetzungen

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- Sie müssen darlegen können, dass Ihnen die Einhaltung der gesetzlichen Frist von 4 Wochen nicht zumutbar ist.

Bearbeitungsdauer

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Bei Vorliegen einer ausreichenden Begründung erfolgt eine zeitnahe Bearbeitung.

Rechtsbehelf

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Verwaltungsgerichtliches Klageverfahren