Dienstleistungen A-Z


Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen

Zuständig

Abt. Allg. Ordnung/Gewerbe

Zuständig

Kontakt

Leistungsbeschreibung

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Wer als juristische Person ein Gaststättengewerbe betreibt und eine andere Person zur Vertretung beruft, muss dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

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Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Die Anzeige müssen Sie unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern – erstatten.

Rechtsgrundlage

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Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.6.1 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Anträge / Formulare

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- Anzeige eines Gaststättengewerbes

- Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: ja

- Persönliches Erscheinen nötig: ggf.

Verfahrensablauf

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- Sie müssen der Behörde, der Sie Ihr Gaststättengewerbe angezeigt haben, mitteilen, dass ein Wechsel in der Vertretungsberechtigung stattgefunden hat.

- Dazu verwenden Sie das vorgeschriebene Anzeigeformular und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.

Zuständige Stelle

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Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.

Bearbeitungsdauer

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Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der erforderlichen Unterlagen.