Dienstleistungen A-Z


Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung Bescheinigung

Zuständig

Amt 30

An wen muss ich mich wenden?

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Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Rechtsgrundlage

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Was sollte ich noch wissen?

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Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

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Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.6.3 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenverordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle. 

Anträge / Formulare

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Verfahrensablauf

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Zuständige Stelle

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Zuständig ist die Gemeinde, der die Aufnahme von Alkoholausschank im Rahmen eines Gaststättenbetriebes angezeigt wurde.

Voraussetzungen

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Die Gaststättenbehörde hat eine Überprüfung der Zuverlässigkeit gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 NGastG durchgeführt. 

Bearbeitungsdauer

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Circa 14 Tage

Rechtsbehelf

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Lehnt die zuständige Gaststättenbehörde die Bescheinigung der Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsüberprüfung ab, können Sie beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen.