Dienstleistungen A-Z


Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für (ehemals) qualifizierte Geduldete beantragen

Zuständig

Fachdienst Ordnungswesen

Leistungsbeschreibung

Text überspringen

Sie können die Verlängerung Ihrer zum Zweck der Beschäftigung erteilten Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete beantragen, wenn Sie weiterhin einer Beschäftigung nachgehen wollen und auch die sonstigen Voraussetzungen weiterhin erfüllen. Grundsätzlich müssen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung vorliegen. Insbesondere müssen Sie Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern können.

Zur Bearbeitung Ihres Antrags beteiligt die Ausländerbehörde in der Regel die Bundesagentur für Arbeit, welche die Arbeitsbedingungen prüft. Nach zweijährigem Besitz der Aufenthaltserlaubnis und wenn während dieser Zeit eine der beruflichen Qualifikation entsprechende Beschäftigung ausgeübt wurde, unterliegt der Arbeitsmarktzugang keinen Beschränkungen mehr.

Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.

Verfahrensablauf

Text überspringen

An wen muss ich mich wenden?

Text überspringen

die zuständige Stelle.

In Niedersachsen nehmen die Landkreise (einschließlich der Region Hannover) und die größeren Städte die Aufgaben der Ausländerbehörde wahr.

Voraussetzungen

Text überspringen

Grundsätzlich müssen Sie für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen, das heißt:

Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland

Welche Unterlagen werden benötigt?

Text überspringen

Grundsätzlich erfordert die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage der gleichen Unterlagen wie zur Ersterteilung:

Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

Welche Gebühren fallen an?

Text überspringen

Es entstehen folgende Gebühren:

Bemerkung:

Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Text überspringen

Spätestens 8 vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

Klagefrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer

Text überspringen

Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt von den örtlichen Gegebenheiten sowie von der sachlichen Richtigkeit der Angaben im Antrag sowie der Vollständigkeit der Antragsunterlagen ab.

Rechtsgrundlage

Text überspringen

Anträge / Formulare

Text überspringen

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Rechtsbehelf

Text überspringen

Was sollte ich noch wissen?

Text überspringen

Fachlich freigegeben durch

Text überspringen

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Urheber

Text überspringen

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 21