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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen

Zuständig

Fachdienst Ordnungswesen

Leistungsbeschreibung

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Als Teilnehmerin oder Teilnehmer am Europäischen Freiwilligen-dienst wurde Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Sofern die aufnehmende Einrichtung mit Ihnen schriftlich eine Verlängerung des Dienstes vereinbart, kann auch Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert werden.

Voraussetzung ist, dass die maximale Erteilungsdauer der Aufenthaltserlaubnis in Höhe von einem Jahr noch nicht ausgeschöpft ist.

Wenn Sie weiterhin das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie auch für die Verlängerung die Zustimmung Ihrer Personensorgeberechtigten.

Neben der Teilnahme am Freiwilligendienst ist die Ausübung einer zusätzlichen Beschäftigung nicht gestattet

Verfahrensablauf

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Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid

An wen muss ich mich wenden?

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Zuständige Stelle ist die Ausländerbehörde am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes. Soweit die Wohnsitzwahl auf einen bestimmten Bereich beschränkt ist (Wohnsitzauflage), ist die für diesen Bereich zuständige Ausländerbehörde die zuständige Stelle.

In Niedersachsen nehmen die Landkreise (einschließlich der Region Hannover) und die größeren Städte die Aufgaben der Ausländerbehörde wahr.

Voraussetzungen

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Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weitere Unterlagen anfordern.

Welche Gebühren fallen an?

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Kostenhöhe:

Bemerkung:

Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens sechs bis acht Wochen vor Ablauf der ursprünglichen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Die Aufenthaltserlaubnis wird maximal für ein Jahr ausgestellt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn diese Frist noch nicht ausgeschöpft wurde.

Klagefrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer

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Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt von den örtlichen Gegebenheiten sowie von der sachlichen Richtigkeit der Angaben im Antrag sowie der Vollständigkeit der Antragsunterlagen ab.

Rechtsgrundlage

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Anträge / Formulare

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Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Rechtsbehelf

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Was sollte ich noch wissen?

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Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über eine Gesamtdauer von einem Jahr hinaus ist nicht möglich.

Urheber

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Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 21