Dienstleistungen A-Z


Unterstützung für eine erfolgreiche Ausbildung/ Einstiegsqualifizierung beantragen (Assistierte Ausbildung)

Zuständig

Jobcenter Landkreis Peine

Leistungsbeschreibung

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Die Assistierte Ausbildung (AsA) kann Sie auf dem Weg bei der Suche und Aufnahme einer passenden Ausbildungsstelle bis hin zum erfolgreichen Abschluss Ihrer betrieblichen Berufsausbildung begleiten. 

Die AsA unterstützt Sie, zum Beispiel bei schlechten Noten oder Problemen im Ausbildungsbetrieb/ der Berufsschule oder im Elternhaus, die eine Aufnahme/ den Erfolg der Ausbildung gefährden.

Auch beim Absolvieren einer Einstiegsqualifizierung (EQ) können Sie über die AsA Unterstützung erhalten.

Ein Bildungsträger mit erfahrenen Lehrkräften, Sozialpädagoginnen und -pädagogen und einer Ausbildungsbegleiterin oder einem Ausbildungsbegleiter entwickelt mit Ihnen einen individuellen Förderplan.

Sie können die Unterstützung je nach dem individuellen Bedarf für einen begrenzten Zeitraum, aber auch während der gesamten Ausbildung/ EQ erhalten.

Während der Teilnahme steht Ihnen eine Ausbildungsbegleiterin oder ein Ausbildungsbegleiter als feste Ansprechperson zur Verfügung.

Wenn Sie Ihre betriebliche Berufsausbildung oder EQ in Teilzeit durchführen, können Sie in der begleitenden Phase der AsA gleichermaßen gefördert werden.

Auch als junger Mensch mit Behinderungen können Sie an der AsA teilnehmen, wenn Ihr individueller Förderbedarf damit abgedeckt werden kann und die Teilhabe am Arbeitsleben erreicht wird.

Auch Ihr Ausbildungsbetrieb kann im Rahmen der AsA unterstützt werden, um Ihre Ausbildung beziehungsweise Ihre EQ zum Erfolg zu führen.

Die AsA gliedert sich in 2 Phasen.

Vorphase (optional)

Diese Phase unterstützt bei der Suche und Aufnahme nach einer betrieblichen Ausbildungsstelle. Inhalte können zum Beispiel sein:

Die Teilnahme findet in Vollzeit (39 Unterrichtsstunden pro Woche) statt und dauert grundsätzlich 6 Monate. Konnten Sie in dieser Zeit keine betriebliche Ausbildungsstelle finden, kann die Teilnahme um weitere 2 Monate verlängert werden.

Haben Sie einen betrieblichen Ausbildungsvertrag oder Vertrag über die Durchführung einer EQ unterzeichnet, können Sie bei weiterem Unterstützungsbedarf jederzeit an der begleitenden Phase der AsA teilnehmen.

Während der Teilnahme an der Vorphase können Sie Berufsausbildungsbeihilfe erhalten.

Hinweis für Kundinnen und Kunden, die Leistungen vom Jobcenter (Bürgergeld) erhalten:

Bei Teilnahme an der AsA-Vorphase erhalten Sie ab dem 01.07.2023 einen zusätzlichen Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro monatlich. Einen eigenen Antrag müssen Sie dafür nicht stellen. 

Hinweis für Ausbildungsbetriebe:

Als Ausbildungsbetrieb können Sie in der Vorphase Ihre künftige Auszubildende/ Ihren künftigen Auszubildenden, zum Beispiel durch ein Praktikum kennenlernen und darüber hinaus Unterstützung vom Bildungsträger erhalten. Diese sind zum Beispiel:

Begleitende Phase

In dieser Phase können Sie unterstützt werden:

Ihre Unterstützung wird mit dem Ausbildungsbetrieb abgestimmt und geht über die Vermittlung betriebs- und ausbildungsüblicher Inhalte hinaus. Sie und der Ausbildungsbetrieb erhalten dabei individuelle Unterstützung.

Die Anzahl der Stunden pro Woche für das Austausch- und Lehrangebot werden individuell auf Ihre Bedarfe abgestimmt. Diese finden grundsätzlich außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeit statt.

Die Dauer Ihrer Unterstützung orientiert sich an Ihrem individuellen Bedarf. Dies kann für die gesamte Dauer Ihrer Ausbildung/ EQ der Fall sein, oder nur zeitweise.

Die bisherigen Angebote der ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) wie:

stehen weiterhin, nun im Rahmen der AsA, zur Verfügung.

Die AsA kann für maximal 6 Monate ruhen, wenn Sie zeitweise keinen Unterstützungsbedarf haben. Wenn nach Ablauf der 6 Monate keine weitere Unterstützung notwendig ist, wird die AsA beendet.

Eine Nachbetreuung nach Abschluss Ihrer Ausbildung ist bei Bedarf noch bis zu 6 Monaten möglich, wenn Sie einen Arbeitsplatz gefunden haben. Wenn es mit der Aufnahme einer Arbeitsstelle nicht geklappt hat, kann die AsA noch bis zu 1 Jahr nach Ende der Berufsausbildung bei der Suche nach einer Arbeitsstelle unterstützen.

Falls Ihnen im Rahmen der AsA Fahrkosten entstehen, müssen Sie diese selbst bezahlen. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erstattet diese Kosten nicht.

Hinweis für Ausbildungsbetriebe:

Als Ausbildungsbetrieb erhalten Sie während der begleitenden Phase

Regelmäßige Gespräche mit Ihren Azubis/ Teilnehmenden an einer EQ helfen dabei, Schwierigkeiten zu erkennen und Lösungen zu entwickeln.

Hierzu ist eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Bildungsträger erforderlich, dass Sie Ihren Auszubildenden oder Ihren Teilnehmenden einer EQ ermöglichen, an den individuellen Unterstützungsleistungen im Rahmen der AsA teilzunehmen.

Verfahrensablauf

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An einer Maßnahme der Assistierten Ausbildung können Sie nach einem persönlichen Gespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, bei Erfüllen der Fördervoraussetzungen, bei Vorhandensein einer entsprechenden Maßnahme in Ihrer Region und eines freien Platzes teilnehmen. Sollte ein persönliches Gespräch nicht möglich sein, kann Ihr Anliegen auch telefonisch besprochen werden.

Hinweis für Ausbildungsbetriebe:

Als Betrieb, der ausbildet oder ausbilden möchte, wenden Sie sich bitte an die Arbeitgeber-Hotline der Agentur für Arbeit oder die für Ihren Dienstsitz zuständige Agentur für Arbeit. Ist das Jobcenter für die Förderung Ihrer/ Ihres Auszubildenden zuständig, richtet sich deren Zuständigkeit nach der Wohnanschrift der/ des Auszubildenden.

Voraussetzungen

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An der Assistierten Ausbildung können Sie unter folgenden Voraussetzungen teilnehmen:

Vorphase: Besondere Voraussetzungen für Ausländerinnen und Ausländer:

Besondere Voraussetzungen und Ausschlusskriterien für Ihre Teilnahme an der begleitenden Phase:

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Rechtsgrundlage

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Anträge / Formulare

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Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Online-Dienste vorhanden: Ja

Rechtsbehelf

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Fachlich freigegeben durch

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Zuständige Stelle

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Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten, ist für Sie das Jobcenter zuständig. Ansonsten ist für Sie die Agentur für Arbeit zuständig.

Die für Sie zuständige Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters finden Sie über den Dienststellenfinder.

Als Arbeitgeber wenden Sie sich bitte an die für Ihr Unternehmen zuständige Agentur für Arbeit beziehungsweise an das Jobcenter, in dessen Bezirk der junge Mensch wohnt.

Gebühren

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