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Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige, die ein Studium abgeschlossen haben oder als Wissenschaftler oder Forscher tätig sind, beantragen

Zuständig

Fachdienst Ordnungswesen

Leistungsbeschreibung

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Wenn Sie Ihr Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet erfolgreich abgeschlossen haben oder eine Aufenthaltserlaubnis als Forscher oder Wissenschaftler besitzen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit beantragen.

Voraussetzung für Hochschulabsolventen ist der erfolgreiche Abschluss des Studiums, das zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit befähigt. Ihre beabsichtigte selbständige Tätigkeit muss also in einem Zusammenhang mit den Kenntnissen stehen, die Sie in der Hochschulausbildung erworben haben.

Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Forscher oder Wissenschaftler sind, muss die angestrebte selbstständige Tätigkeit einen Zusammenhang mit Ihrer bisherigen Tätigkeit als Forscher oder Wissenschaftler erkennen lassen.

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird längstens für drei Jahre erteilt und kann verlängert werden.

Voraussetzungen

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Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

Welche Gebühren fallen an?

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Gebühr 100 EUR

Bemerkung:

Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

Bearbeitungsdauer

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Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt von den örtlichen Gegebenheiten sowie von der sachlichen Richtigkeit der Angaben im Antrag sowie der Vollständigkeit der Antragsunterlagen ab.

Rechtsgrundlage

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Anträge / Formulare

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Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Rechtsbehelf

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Was sollte ich noch wissen?

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Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport