Dienstleistungen A-Z


Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium beantragen

Zuständig

Fachdienst Ordnungswesen

Leistungsbeschreibung

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Als ausländischer Absolvent oder Absolventin einer deutschen Hochschule können Sie im Anschluss an Ihr Studium eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen.

Die gesuchte Erwerbstätigkeit muss eine solche sein, zu der Sie aufgrund Ihrer Qualifikation befähigt sind. Die angestrebte Erwerbstätigkeit kann auch eine selbständige Tätigkeit sein.

Diese Aufenthaltserlaubnis kann für bis zu 18 Monate erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis dient nur dem einmaligen Zweck der Arbeitssuche und kann über diesen Höchstzeitraum nicht verlängert werden.

Während der Arbeitssuche ist jede Erwerbstätigkeit gestattet und bedarf keiner Erlaubnis.

Verfahrensablauf

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An wen muss ich mich wenden?

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die zuständige Stelle.

In Niedersachsen nehmen die Landkreise (einschließlich der Region Hannover) und die größeren Städte die Aufgaben der Ausländerbehörde wahr.

Voraussetzungen

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Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen

Welche Gebühren fallen an?

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Gebühr 98,00 EUR

Bemerkung:

Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet für maximal 18 Monate ausgestellt. Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über diesen Höchstzeitraum hinaus ist ausgeschlossen.

Bearbeitungsdauer

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Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt von den örtlichen Gegebenheiten sowie von der sachlichen Richtigkeit der Angaben im Antrag sowie der Vollständigkeit der Antragsunterlagen ab.

Rechtsgrundlage

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Anträge / Formulare

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Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Rechtsbehelf

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Urheber

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Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 21

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport