Dienstleistungen A-Z


Notfallrettung Sicherstellung

Zuständig

Fachdienst Ordnungswesen

Leistungsbeschreibung

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Die Notfallrettung beinhaltet bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten und bei Personen, bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Versorgung erhalten, die erforderlichen medizinischen Maßnahmen am Einsatzort durchzuführen, die Transportfähigkeit dieser Personen herzustellen und sie erforderlichenfalls unter fachgerechter Betreuung mit dafür ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern.


Die Notfallrettung wird vorwiegend über den bodengebundenen Rettungsdienst sichergestellt und durch die Luftrettung des Landes ergänzt.

Die Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung ist auf Aufgabe der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

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Die Zuständigkeit liegt:

Voraussetzungen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

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Die Träger des Rettungsdienstes erheben Entgelte für die verschiedenen Leistungen.

Rechtsgrundlage

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Bearbeitungsdauer

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Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Fachlich freigegeben am

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08.01.2019