Dienstleistungen A-Z


Gesundheitshilfe beantragen

Zuständig

Fachdienst Soziales

Leistungsbeschreibung

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Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.

Dazu gehören

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Keine

Voraussetzungen

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Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,

Zuständige Stelle

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Zuständig ist

oder

in der der Wohnsitz liegt.

Örtliche Träger der Sozialhilfe: Landkreise, kreisfreie Städte und die Region Hannover

Rechtsgrundlage

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Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung