Dienstleistungen A-Z


Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen

Zuständig

Fachdienst Ordnungswesen

Leistungsbeschreibung

Text überspringen

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme erhalten, wenn sie beabsichtigen, in einem nicht reglementierten Beruf zu arbeiten, um die festgestellten Defizite im Rahmen der qualifizierten Beschäftigung auszugleichen. Nicht reglementierte Berufe sind Berufe ohne bestimmte staatliche Vorgaben zu deren Ausübung. Das heißt es gibt keine Berufszulassung, die nötig wäre, um in dem Beruf zu arbeiten.

Die Bundesagentur für Arbeit muss der Ausübung der Beschäftigung zustimmen. Im Rahmen der Zustimmung prüft sie u.a. die Arbeitsbedingungen. Die Beschäftigung darf nicht zu ungünstigeren Bedingungen erfolgen als die Beschäftigung vergleichbarer inländischer Beschäftigter.

Die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für zwei Jahre erteilt.

Teaser

Text überspringen

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation erhalten, um die durch die Anerkennungsstelle festgestellten Defizite Ihrer Berufsqualifikation auch im Rahmen einer qualifizierten Beschäftigung in dem angestrebten Beruf auszugleichen.

Verfahrensablauf

Text überspringen

Voraussetzungen

Text überspringen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Text überspringen

Welche Gebühren fallen an?

Text überspringen

Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00

Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Text überspringen

Bearbeitungsdauer

Text überspringen

Etwa sechs bis acht Wochen

Rechtsgrundlage

Text überspringen

Anträge / Formulare

Text überspringen

Fachlich freigegeben durch

Text überspringen

Ministerium des Innern und für Kommunales

des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

Text überspringen
11.09.2020