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Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung beantragen

Zuständig

Fachdienst Ordnungswesen

Leistungsbeschreibung

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Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung erhalten, wenn Ihre Ausbildung zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führt und sich der Bildungsgang bei Ihrem Bildungsträger nicht ausschließlich an Staatsangehörige eines Staates richtet.

Die Aufenthaltserlaubnis kann sowohl für eine qualifizierte Berufsausbildung als auch für eine Berufsausbildung, die nicht qualifiziert ist, erteilt werden.

Eine qualifizierte Berufsausbildung liegt vor, wenn es sich um eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf handelt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, handelt es sich nicht um eine qualifizierte Berufsausbildung.

Verfahrensablauf

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Zuständige Stelle

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Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.

Voraussetzungen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

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Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00

 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Bearbeitungsdauer

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etwa sechs bis acht Wochen

Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

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Gegen ablehnende Entscheidungen der Ausländerbehörde kann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. 

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Referat 64 (Ausländer- und Asylrecht)

Fachlich freigegeben am

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27.10.2020

Was sollte ich noch wissen?

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