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Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums beantragen

Zuständig

Fachdienst Ordnungswesen

Leistungsbeschreibung

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Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erhalten, wenn Sie in Deutschland studieren möchten und eine Zulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung in Deutschland haben. Es muss sich bei dem Studium um ein Vollzeitstudium handeln.

Der Aufenthaltszweck des Studiums umfasst auch studienvorbereitende Maßnahmen. Studienvorbereitende Maßnahmen sind

Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums ist ein befristeter Aufenthaltstitel.

Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums eine Beschäftigung bis zu 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr oder eine studentische Nebentätigkeit ausüben. Bei studienvorbereitenden Maßnahmen im ersten Jahr dürfen Sie nicht arbeiten, ausgenommen in der Ferienzeit.

Verfahrensablauf

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Zuständige Stelle

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Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.

Voraussetzungen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

Welche Gebühren fallen an?

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Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00

 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Bearbeitungsdauer

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Dauer (bei fester Zeit): ca. 8

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

Die Bearbeitungsdauer für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.

Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

Rechtsgrundlage

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Anträge / Formulare

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Rechtsbehelf

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Gegen ablehnende Entscheidungen der Ausländerbehörde kann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Referat 64 (Ausländer- und Asylrecht)

Fachlich freigegeben am

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27.10.2020

Was sollte ich noch wissen?

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