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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums

Zuständig

Fachdienst Ordnungswesen

Leistungsbeschreibung

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Die Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer des verpflichtenden Studienabschnitts oder des Austauschprogramms verlängert, der/das in Deutschland durchgeführt wird.

Für die Verlängerung der Ihrer Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere soll Ihr Lebensunterhalt für die Dauer des Studiums in Deutschland gesichert sein.

Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.

Verfahrensablauf

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Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.

Zuständige Stelle

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Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Voraussetzungen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

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Bearbeitungsdauer

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etwa sechs bis acht Wochen

Rechtsgrundlage

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Anträge / Formulare

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Rechtsbehelf

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Gegen ablehnende Entscheidungen der Ausländerbehörde kann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. 

 

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Referat 64 (Ausländer- und Asylrecht)

Fachlich freigegeben am

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27.10.2020