Dienstleistungen A-Z


Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragen

Zuständig

Fachdienst Ordnungswesen

Leistungsbeschreibung

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Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU dürfen sich ausländische Staatsangehörige innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen. Sie ist der Niederlassungserlaubnis in vielen Punkten gleichgestellt und ein unbefristeter Aufenthaltstitel.

Verfahrensablauf

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Sie müssen die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Voraussetzungen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind.

Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

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Verwaltungsgerichtliche Klage:
Detaillierte Informationen hierzu können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Gebühren

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