Dienstleistungen A-Z


Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums

Zuständig

Fachdienst Ordnungswesen

Leistungsbeschreibung

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Wenn Sie in einem anderen EU- Mitgliedstaat als international Schutzberechtigte/r anerkannt sind und dort seit mindestens zwei Jahren studieren, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung Ihres Studiums in Deutschland erhalten.

Die Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die Dauer des Studienteils erteilt, der in Deutschland durchgeführt wird.

Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums grundsätzlich eine Beschäftigung bis zu 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr sowie studentische Nebentätigkeiten ausüben.

Verfahrensablauf

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Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

An wen muss ich mich wenden?

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Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Voraussetzungen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Gebühren fallen an?

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Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00

 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Klagefrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer

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etwa sechs bis acht Wochen

Rechtsgrundlage

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§ 16b Abs. 7 AufenthG

Anträge / Formulare

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Rechtsbehelf

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Ein Vorverfahren (Widerspruch) findet in Niedersachsen nicht statt.

Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport