Dienstleistungen A-Z


Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken

Zuständig

Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Leistungsbeschreibung

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Wenn Sie Hunde zu Schutzzwecken, bspw. zum Schutz von Personen, Gebäuden oder anderen Gegenständen ausbilden möchten oder eine Einrichtung zum Halten der Tiere eröffnen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die Erteilung der Erlaubnis kann je nach Umfang und Prüfungsaufwand bis zu vier Monate nach Antragstellung dauern. In schwerwiegenden Fällen kann diese Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden. Planen Sie daher genug Zeit für die Erlaubniserteilung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit ein.

Erst nach Erhalt der Erlaubnis dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.

Verfahrensablauf

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Nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle eingereicht haben, werden die Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend erfolgt eine örtliche Begehung durch den amtstierärztlichen Dienst bei Ihnen vor Ort und ggf. ein Sachkundegespräch. Im Anschluss erhalten Sie die Erlaubnis.

Zuständige Stelle

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Die zuständigen Stellen sind die Veterinärämter der Landkreise in Niedersachsen, die Region Hannover und die kreisfreien Städte sowie der Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.

Voraussetzungen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Fristen muss ich beachten?

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Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Tätigkeit erst nach Erhalt der Erlaubnis aufnehmen dürfen und die Bearbeitungszeit bis zu 4 Monate dauern kann (in Ausnahmefällen bis zu 6 Monate).

Bearbeitungsdauer

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Rechtsgrundlage

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Anträge / Formulare

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Rechtsbehelf

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Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe kann Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Gebühren

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