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Beihilfen für Tierverluste aufgrund von Tierseuchen beantragen

Zuständig

Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Leistungsbeschreibung

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Die Niedersächsische Tierseuchenkasse leistet Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Beihilfe für Tierverluste durch Tierseuchen, wenn Ihre Tiere oder ein Teil Ihrer Tiere aufgrund einer staatlich bekämpften Tierseuche aus dem Bestand entfernt wurde oder verendet ist. Voraussetzung ist, dass zum einen kein Anspruch auf eine Entschädigung besteht und die Beihilfegewährung zum anderen in der Beihilfesatzung vorgesehen ist. Dies ist zum Beispiel bei der Paratuberkulose der Rinder der Fall.

Verfahrensablauf

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Einen Antrag auf die Gewährung einer Beihilfe für Tierverluste können Sie nur über die für den Ort Ihrer Tierhaltung zuständige kommunale Veterinärbehörde stellen.

Zuständige Stelle

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Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Region Hannover.

Voraussetzungen

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Einen Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse haben Sie nur dann, wenn Sie der Niedersächsischen Tierseuchenkasse Ihre Tiere zum Stichtag 3.1. eines jeden Jahres gemeldet und die daraus ermittelten Beiträge fristgerecht und vollständig bezahlt haben. Außerdem müssen alle erforderlichen tierseuchenrechtlichen Vorschriften eingehalten haben, damit der volle Anspruch auf die Leistungen besteht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

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verwaltungsgerichtliche Klage

Was sollte ich noch wissen?

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Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsische Tierseuchenkasse