Dienstleistungen A-Z


Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen

Leistungsbeschreibung

Text überspringen

Sie können den Verlust melden

Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen. Das ist möglich bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz.
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

Verfahrensablauf

Text überspringen

Um einen neuen Personalausweis nach Verlust zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

Voraussetzungen

Text überspringen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

Welche Unterlagen werden benötigt?

Text überspringen

Welche Fristen muss ich beachten?

Text überspringen

Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.

Bearbeitungsdauer

Text überspringen

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Rechtsgrundlage

Text überspringen

Fachlich freigegeben durch

Text überspringen

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Fachlich freigegeben am

Text überspringen
30.09.2021

Gebühren

Text überspringen