Dienstleistungen A-Z


Inbetriebnahme Anzeige Niederfrequenzanlage

Zuständig

Fachdienst Bauordnung, Raumordnung

Leistungsbeschreibung

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Als Betreiber einer Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 KV oder mehr oder einer Gleichstromanlage sind Sie verpflichtet, diese bei der zuständigen Behörde vor der Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung anzuzeigen.

Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.

Verfahrensablauf

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Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.

An wen muss ich mich wenden?

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Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den unteren Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, Städte bzw. Gemeinden , in denen die Anlagen betrieben werden sollen. In besonderen Fällen ist auch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie zuständig.

Voraussetzungen

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Voraussetzung ist, dass

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Fristen muss ich beachten?

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Die Anzeige ist mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage oder vor einer wesentlichen Änderung der Anlage bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Bearbeitungsdauer

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Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der Anzeige. 

Rechtsgrundlage

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Anträge / Formulare

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Die Anzeige bedarf der Schriftform. 

Rechtsbehelf

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Da es sich um ein Anzeigeverfahren handelt, stellt diese Verwaltungsleistung keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

Gebühren

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