Die Niedersächsische Tierseuchenkasse beschafft den Impfstoff gegen Q-Fieber, wenn bei Ihren Rinder, Schafen oder Ziegen der Erreger des Q-Fiebers, Coxiella burnetii durch eine positive PCR-Untersuchung festgestellt wurde. Sie können dann über die zuständige kommunale Veterinärbehörde einen Antrag auf die Kostenübernahme stellen. Von dort aus wird der Antrag an die Tierseuchenkasse geschickt, die innerhalb weniger Tage über die Beschaffung des Impfstoffs entscheidet.
Einen Antrag auf die Kostenübernahme für den Q-Fieber-Impfstoff können Sie nur über die für den Ort Ihrer Tierhaltung zuständigen kommunale Veterinärbehörde stellen.
Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Region Hannover.
Einen Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse haben Sie nur dann, wenn Sie der Niedersächsischen Tierseuchenkasse Ihre Tiere zum Stichtag 3.1. eines jeden Jahres gemeldet und die daraus ermittelten Beiträge fristgerecht und vollständig bezahlt haben. Außerdem muss die Infektion Ihres Rinder-, Schaf- oder Ziegenbestandes mit dem Erreger des Q-Fiebers (Coxiella burnetii) in einem staatlichen Untersuchungsinstitut mittels PCR nachgewiesen worden sein.
Positives Q-Fieber PCR-Ergebnis eines staatlichen Untersuchungsinstituts
keine
verwaltungsgerichtliche Klage
Niedersächsische Tierseuchenkasse