Dienstleistungen A-Z


Gewerbsmäßige Tierhaltung Erlaubnis

Zuständig

Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Leistungsbeschreibung

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Wenn Sie gewerbsmäßig

benötigen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubniserteilung der zuständigen Stelle.

Die Erteilung der Erlaubnis kann je nach Umfang und Prüfungsaufwand bis zu vier Monate nach Antragstellung dauern. In schwerwiegenden Fällen kann diese Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden. Planen Sie daher genug Zeit für die Erlaubniserteilung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit ein.
 

Verfahrensablauf

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Nachdem Sie den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis und gegebenenfalls weitere Unterlagen eingereicht haben, werden Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Anschließend erfolgt eine Begehung Ihrer Betriebsstätte durch den amtstierärztlichen Dienst und bei Bedarf ein Sachkundegespräch. Danach erhalten Sie die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Tierhaltung.

An wen muss ich mich wenden?

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Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Veterinärämtern der Landkreise, der Region Hannover und der kreisfreien Städte sowie beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Fristen muss ich beachten?

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Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Tätigkeit erst nach Erhalt der Erlaubnis aufnehmen dürfen und die Bearbeitungszeit bis zu 4 Monate dauern kann (in Ausnahmefällen bis zu 6 Monate).

Bearbeitungsdauer

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Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

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Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Entweder schriftlich, durch Einreichung eines elektronischen Dokuments oder zu Protokoll der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle.

Was sollte ich noch wissen?

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Gewerbsmäßig handelt, wer die genannten Tätigkeiten selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt.

Die Voraussetzungen für ein gewerbsmäßiges Züchten sind in der Regel erfüllt, wenn eine Haltungseinheit folgenden Umfang oder folgende Absatzmengen erreicht:

Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt in der Regel vor, wenn bei Vögeln regelmäßig Jungtiere verkauft werden und

gehalten werden oder bei sonstigen Heimtieren ein Verkaufserlös von mehr als 2045,17 Euro jährlich zu erwarten ist.

Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Formulare

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Gebühren

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