Dienstleistungen A-Z


Taxigenehmigung Erteilung

Zuständig

Fachdienst Straßenverkehr

Leistungsbeschreibung

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Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises stellen.

Verfahrensablauf

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Gehen Sie wie folgt vor, um eine Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi zu erhalten:

Zuständige Stelle

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Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen unteren Verkehrsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt und der großen und selbstständigen Stadt.

Voraussetzungen

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Neubewerberinnen oder Neubewerber und vorhandene Unternehmerinnen oder Unternehmer sind angemessen zu berücksichtigen. Innerhalb der beiden Gruppen erfolgt die Berücksichtigung nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragstellung.

Unabhängig von der Antragstellung wird nachrangig behandelt,

Einer Antragstellerin oder einem Antragsteller darf jeweils nur eine Genehmigung erteilt werden, sofern nicht mehr Genehmigungen erteilt werden können, als Antragstellende vorhanden sind.

Neubewerberinnen und Neubewerber erhalten ihre Genehmigung für 2 Jahre. In dieser Zeit dürfen die sich aus der Genehmigung ergebenden Rechte und Pflichten nicht übertragen werden.

Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Allgemeine Unterlagen

Welche Gebühren fallen an?

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Die Höhe der Gebühren richtet sich nach:

Welche Fristen muss ich beachten?

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Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsfähigen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden. Die allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Widerspruchsfrist beträgt einen Monat.

Kein gerichtliches Vorverfahren in Niedersachsen.

Bearbeitungsdauer

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Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.

Rechtsgrundlage

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Rechtsbehelf

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Fachlich freigegeben durch

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

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24.03.2022

Anträge / Formulare

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