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Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen

Leistungsbeschreibung

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Sie müssen den Diebstahl Ihres Personalausweises melden.

Sie können den Diebstahl bei jeder Personalausweisbehörde melden. In der Regel wenden Sie sich an Ihr örtliches Bürgeramt. Melden Sie den Diebstahl bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises die Personalausweisbehörde aufsuchen.

Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, das heißt, keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Den Antrag können Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz stellen.

Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nicht an Ihrem Hauptwohnsitz, sondern in einem anderen Bürgeramt beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem müssen Sie einen Zuschlag zahlen. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

Verfahrensablauf

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Einen neuen Personalausweis nach Diebstahl müssen Sie persönlich beantragen:

Voraussetzungen

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Welche Unterlagen werden benötigt?

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Welche Fristen muss ich beachten?

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Sie müssen nach Diebstahl schnellstmöglich einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.

Rechtsgrundlage

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Fachlich freigegeben durch

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Gebühren

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Was sollte ich noch wissen?

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Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.